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   SG Ulm, 17.02.2006 - S 3 AS 3968/05   

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https://dejure.org/2006,26307
SG Ulm, 17.02.2006 - S 3 AS 3968/05 (https://dejure.org/2006,26307)
SG Ulm, Entscheidung vom 17.02.2006 - S 3 AS 3968/05 (https://dejure.org/2006,26307)
SG Ulm, Entscheidung vom 17. Februar 2006 - S 3 AS 3968/05 (https://dejure.org/2006,26307)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung eines Zuschusses für eine mehrtägige Klassenfahrt; Leistungen für mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen als von der Regelleistung umfasste Leistungen; Zulässigkeit einer Pauschalierung oder Festlegung einer Obergrenze; ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Hessen, 20.09.2005 - L 9 AS 38/05

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Klassenfahrt - Höhe - Hilfebedürftigkeit -

    Auszug aus SG Ulm, 17.02.2006 - S 3 AS 3968/05
    Es kann offen bleiben, ob eine Pauschalierung oder Festlegung einer Obergrenze unzulässig ist (so Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 20.09.2005 Az. L 9 AS 38/05) oder ob die Festlegung von Höchstbeiträgen - nicht im Sinne einer Pauschalierung - möglich ist (so SG Aachen, Urteil vom 18.11.2005 Az. S 8 AS 39/05).

    Wenn man die Festlegung einer Obergrenze für zulässig hält, muss sie jedenfalls mit dem Bedarfsdeckungsgrundsatz vereinbar sein (so im Ergebnis auch Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 20.09.2005 Az. L 9 AS 38/05; SG Aachen, Urteil vom 18.11.2005 Az. S 8 AS 39/05).

  • SG Aachen, 18.11.2005 - S 8 AS 39/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus SG Ulm, 17.02.2006 - S 3 AS 3968/05
    Es kann offen bleiben, ob eine Pauschalierung oder Festlegung einer Obergrenze unzulässig ist (so Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 20.09.2005 Az. L 9 AS 38/05) oder ob die Festlegung von Höchstbeiträgen - nicht im Sinne einer Pauschalierung - möglich ist (so SG Aachen, Urteil vom 18.11.2005 Az. S 8 AS 39/05).

    Wenn man die Festlegung einer Obergrenze für zulässig hält, muss sie jedenfalls mit dem Bedarfsdeckungsgrundsatz vereinbar sein (so im Ergebnis auch Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 20.09.2005 Az. L 9 AS 38/05; SG Aachen, Urteil vom 18.11.2005 Az. S 8 AS 39/05).

  • BVerwG, 09.02.1995 - 5 C 2.93

    Sozialhilfe - Klassenfahrt - Regelsatzleistungen - Notwendiger Lebensunterhalt

    Auszug aus SG Ulm, 17.02.2006 - S 3 AS 3968/05
    Der Ausgrenzung eines hilfebedürftigen Schülers für den Fall seiner Nichtteilnahme ist daher wirksam zu begegnen (vgl zu diesem Gesichtspunkt: BVerwG 09.02.1995 - 5 C 2/93 - BVwerGE 97, 376).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 06.07.1990 - 4 L 99/89

    Schulfahrt; Schulrechtliche Bestimmungen; Angemessener Rahmen; Hilfebedürftiges

    Auszug aus SG Ulm, 17.02.2006 - S 3 AS 3968/05
    Ersparte Aufwendungen für den häuslichen Lebensunterhalt (insbesondere für Verpflegung) sind hiervon nicht in Abzug zu bringen, da der Schüler regelmäßig mindestens in dieser Höhe angemessenes Taschengeld für die Klassenfahrt benötigt (OVG Lüneburg 06.07.1990 - 4 L 99/89 - FEVS 41, 79).
  • SG Dortmund, 04.12.2006 - S 33 AS 152/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Denn während § 23 Absatz 3 Satz 4 SGB II eine solche für die gemäß § 23 Absatz 3 Nr. 1 und 2 SGB II vorgesehenen Leistungen (Erstausstattungen für Wohnung bzw. Bekleidung) ausdrücklich ermöglicht, ist diese Möglichkeit für die Leistungen für Klassenfahrten gerade nicht eröffnet (vgl. insofern auch SG Bayreuth, a.a.O.; SG Ulm, Gerichtsbescheid vom 17.02.2006 - S 3 AS 3968/05 - ; Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 20.09.2005, L 9 AS 38/05 ER).
  • VG Bremen, 20.07.2007 - S8 K 774/07

    Vollständige Erstattung von Kosten für Klassenfahrten

    Die Kosten für eine Klassenfahrt sind demnach in voller Höhe zu erstatten; die Beklagte kann den Kläger nicht auf ersparte Aufwendungen während der Abwesenheit des Klägers verweisen, denn derartigen ersparten Aufwendungen für den häuslichen Lebensunterhalt (insbesondere für Verpflegung) steht regelmäßig das Erfordernis eines angemessenen Taschengeldes in mindestens dieser Höhe für die Klassenfahrt gegenüber (vgl. SG Lüneburg, Beschluss vom 26.04.2007; Az. S 24 AS 492/07ER; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.04.2007, Az. L 5 B 473/07 ASER; SG Ulm, Gerichtsbescheid vom 17.02.2006, Az. S 3 AS 3968/05; Hessisches LSG, Beschluss vom 20.09.2005, Az. L 9 AS 38/05 ER).
  • VG Bremen, 03.03.2008 - S 3 V 570/08
    Die Kosten für eine Klassenfahrt sind demnach in voller Höhe zu erstatten; die Beklagte kann den Kläger nicht auf ersparte Aufwendungen während der Abwesenheit des Klägers verweisen, denn derartigen ersparten Aufwendungen für den häuslichen Lebensunterhalt (insbesondere für Verpflegung) steht regelmäßig das Erfordernis eines angemessenen Taschengeldes in mindestens dieser Höhe für die Klassenfahrt gegenüber (vgl. SG Lüneburg, Beschluss vom 26.04.2007; Az S 24 AS 492/07 ER; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.04.2007, Az L 5 B 473/07 AS ER; SG Ulm, Gerichtsbescheid vom 17.02.2006, Az S 3 AS 3968/05; Hessisches LSG, Beschluss vom 20.09.2005, Az L 9 AS 38/05 ER).
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